AGB
Event Zahlung des Startgeldes
Nachdem Sie sich für den Indoor Cycling Event angemeldet haben, wird die Zahlung des Startgeldes innerhalb von 10 Tagen fällig. Die Zahlungsinformationen und Bankverbindung sind auf der Hompage des Veranstalters aufgeschaltet. Die Bezahlung des Startgeldes berechtigt Sie zur Teilnahme am Event.
Eventorganisation
Aus organisatorischen Gründen behalten wir uns vor, den Event zeitlich zu verschieben oder den Durchführungsort zu ändern. Fällt ein Presenter oder eine Presenterin aus, kann der Veranstalter eine Stellvertretung einsetzen.
Eventausschluss
Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer/innen für den Event begründet auszuschliessen. Bei einem Eventausschluss wird 50% das Startgeldes rückerstattet..
Abmeldungen
Eine Abmeldung ist mit administrativem Aufwand verbunden. Je nach Abmeldezeitpunkt können wir Ihnen das Startgeld teilweise rückvergüten. Bitte beachten Sie folgende Regelung:
Abmeldung vor dem 24. Oktober 2020 Rückerstattung abzüglich CHF 15.- Bearbeitungsgebühr
Abmeldung nach dem 24. Oktober 2020 keine Rückerstattung (Ein Arztzeugnis erhebt keinen Anspruch auf Rückerstattung. In einem solchen Fall unterstützt das OK das Team für einen Ersatz.)
Bei Nichterscheinen oder Versäumnis des Events besteht ebenfalls kein Anspruch auf Rückerstattung.
Ersatz
Grundsätzlich ist es Sache des Teilnehmers oder des Teams, einen Ersatz zu finden. Das Finanzielle wird untereinander geregelt. Wird das Bike vor dem Anlass zurückgegeben und vom Veranstalter weitervermietet, besteht kein Anspruch auf einen Geldbetrag/Rückzahlung.
Versäumter Event
Bei Versäumnis des Events erfolgt keine Rückerstattung des Startgeldes.
Programm- und Preisänderungen
Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.
Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen mit dem Veranstalter von Seeland Indoor Cycling ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Aarberg. Bei allfälligen Fragen wenden Sie sich bitte an den Veranstalter.